Unter dem Titel “Datenschutz gemäß BDSG in der Anwaltskanzlei? Nein, Ja, Jaein!” hat sich unser Datenschutzrechtler Johannes Rupprich in einem aktuellen Aufsatz mit dem Verhältnis zwischen dem BDSG und dem Berufsgeheimnis bei Rechtsanwälten auseinandergesetzt (KammerForum RAK Köln 03/2014, 100).